In der Regel wird der Vorsorgehöchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorgeaufwendungen ausgeschöpft. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (siehe oben) haben daher in vielen Fällen keine steuerliche Auswirkung. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, berufliche Versicherungen, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, als Werbungskosten geltend zu machen. Beiträge zur Pflege- und auch zur Krankenversicherung können in Form der Basisabsicherung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt sowohl für die private .
Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder Pflegeversicherung. des Arbeitgebers (bei einer freiwilligen in der gesetzlichen Krankenversicherung) der . Die Version die für die Steuererklärung finden Sie unter: (): Sind auch Beiträge an ausländische Krankenversicherungen in der Steuererklärung anzugeben? Bei den .